Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der Sportjugend Hildesheim (SJ Hi) mit der in der Broschüre befindlichen Anmeldung entgegengenommen. Die entsprechenden Formulare sind auch im Internet hinterlegt. www.sportjugend-hildesheim.de
Eine Reiserücktrittsversicherung seitens der Sportjugend Hildesheim ist nicht abgeschlossen.
Eine Rückmeldung der SJ erfolgt nur per E‑Mail. Sollte eine Freizeit ausgebucht sein, melden wir uns umgehend.
Anzahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung auf das nachfolgend genannte Konto in Höhe von 150,00 Euro zu zahlen. Die Anmeldung wird erst berücksichtigt, wenn die Anzahlung eingegangen ist.
Freizeitbetrag
Der restliche Freizeitbetrag ist bis zum 01.06.2023 auf unser Konto bei uns eingegangen sein.
Empfänger: Sportjugend Hildesheim
IBAN: DE83 2519 3331 4014 2779 00
BIC: GENODEF1PAT
Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen als Hildesheim zahlen einen höheren Freizeitbetrag (zzgl. 30€), ebenso Teilnehmer*innen ohne Sportvereinszugehörigkeit (zzgl: 15€).
Freizeitunterlagen
Die Freizeitunterlagen für die gebuchte Freizeit erhalten die Teilnehmer*innen ca. 4 Wochen vor Freizeitbeginn.
Leistungen
In dem Freizeitbetrag sind die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt, Unterkunft, Verpflegung und die Betreuung am Ferienort enthalten.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Ferienfreizeit muss schriftlich und begründet gegenüber der SJ Hi-Geschäftsstelle erfolgen.
Rücktrittsgebühren
Die Rücktrittsgebühren betragen ab Anmeldung bis 30 Tage vor Freizeitbeginn 150,00 €. Vom 29. Tag vor Freizeitbeginn 90 Prozent des gesamten Freizeitbetrages.
Versicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung wird seitens der SJ Hi empfohlen. Während der Ferienfreizeit sind die Teilnehmer*innen im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Für die Auslandsfreizeiten ist eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen, wobei im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 51,00 Euro selbst übernommen werden muss. Die Versicherungsprämie ist im Freizeitbetrag enthalten. Es besteht keine Haftung bei vorsätzlichem Verschulden und bei Verlust von Eigentum.
Ausschluss
Ein Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Freizeitbetrages bei vorzeitiger Abreise besteht nicht. Es werden keinerlei Kosten wie z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet. Wird ein/e Teilnehmer*in aus Eigenverschulden aus der Ferienfreizeit ausgeschlossen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den oder die Teilnehmer*in umgehend aus der Ferieneinrichtung abzuholen.
Ausweispapiere
Kinderausweis bzw. Personalausweis sowie Krankenkassenkarte und Impfausweise sind mitzubringen.
Allgemein
Wird bei einer Ferienfreizeit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die SJ Hi bis 3 Wochen vor Freizeitbeginn vor, die Ferienfreizeit nicht durchzuführen. Sämtliche Angaben in dieser Freizeitenbroschüre über Termine, Preise und Leistungen entsprechen dem Stand der Drucklegung. Sollten Zuschüsse des Landkreises Hildesheim oder der Sportjugend Niedersachsen nicht gezahlt werden, sind kurzfristig Änderungen möglich.
Wichtige Hinweise für Eltern und Teilnehmer*innen
Waffen jeglicher Art haben in einer Ferienfreizeit nichts zu suchen.
Alkohol und Drogen sowie störendes Fehlverhalten der Teilnehmer*innen führen zum Ausschluss aus der Ferienfreizeit. Die Sportjugend hält sich bei den Auslandsfreizeiten (Holland und Österreich) grundsätzlich an das gültige deutsche Jugendschutzgesetz und beachtet insbesondere die in Abschnitt 2 „Jugendschutz in der Öffentlichkeit“ festgeschriebenen Vorschriften.