Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Anmel­dun­gen wer­den von der Geschäfts­stelle der Sport­ju­gend Hil­des­heim (SJ Hi) mit der in der Bro­schüre befind­li­chen Anmel­dung ent­ge­gen­ge­nom­men. Die ent­spre­chen­den For­mu­lare sind auch im Inter­net hin­ter­legt. www.sportjugend-hildesheim.de

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sei­tens der Sport­ju­gend Hil­des­heim ist nicht abgeschlossen.

Eine Rück­mel­dung der SJ erfolgt nur per E‑Mail. Sollte eine Frei­zeit aus­ge­bucht sein, mel­den wir uns umgehend.

Anzahlung

Mit der Anmel­dung ist eine Anzah­lung auf das nach­fol­gend genannte Konto in Höhe von 150,00 Euro zu zah­len. Die Anmel­dung wird erst berück­sich­tigt, wenn die Anzah­lung ein­ge­gan­gen ist.

Freizeitbetrag

Der rest­li­che Frei­zeit­be­trag ist bis zum 01.06.2023 auf unser Konto bei uns ein­ge­gan­gen sein.

Emp­fän­ger: Sport­ju­gend Hildesheim
IBAN: DE83 2519 3331 4014 2779 00
BIC: GENODEF1PAT

Teilnehmer*innen aus ande­ren Land­krei­sen als Hil­des­heim zah­len einen höhe­ren Frei­zeit­be­trag (zzgl. 30€), ebenso Teilnehmer*innen ohne Sport­ver­eins­zu­ge­hö­rig­keit (zzgl: 15€).

Freizeitunterlagen

Die Frei­zeit­un­ter­la­gen für die gebuchte Frei­zeit erhal­ten die Teilnehmer*innen ca. 4 Wochen vor Freizeitbeginn.

Leistungen

In dem Frei­zeit­be­trag sind die Kos­ten für die Hin- u. Rück­fahrt, Unter­kunft, Ver­pfle­gung und die Betreu­ung am Feri­en­ort enthalten.

Rücktritt

Ein Rück­tritt von der Feri­en­frei­zeit muss schrift­lich und begrün­det gegen­über der SJ Hi-Geschäfts­stelle erfolgen.

Rücktrittsgebühren

Die Rück­tritts­ge­büh­ren betra­gen ab Anmel­dung bis 30 Tage vor Frei­zeit­be­ginn 150,00 €. Vom 29. Tag vor Frei­zeit­be­ginn 90 Pro­zent des gesam­ten Freizeitbetrages.

Versicherungen

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wird sei­tens der SJ Hi emp­foh­len. Wäh­rend der Feri­en­frei­zeit sind die Teilnehmer*innen im Rah­men einer Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Für die Aus­lands­frei­zei­ten ist eine Zusatz­kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, wobei im Ver­si­che­rungs­fall eine Selbst­be­tei­li­gung von 51,00 Euro selbst über­nom­men wer­den muss. Die Ver­si­che­rungs­prä­mie ist im Frei­zeit­be­trag ent­hal­ten. Es besteht keine Haf­tung bei vor­sätz­li­chem Ver­schul­den und bei Ver­lust von Eigentum.

Ausschluss

Ein Anspruch auf Rück­zah­lung des rest­li­chen Frei­zeit­be­tra­ges bei vor­zei­ti­ger Abreise besteht nicht. Es wer­den kei­ner­lei Kos­ten wie z. B. Fahrt­kos­ten oder Ver­dienst­aus­fall erstat­tet. Wird ein/e Teilnehmer*in aus Eigen­ver­schul­den aus der Feri­en­frei­zeit aus­ge­schlos­sen, so sind die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ver­pflich­tet, den oder die Teilnehmer*in umge­hend aus der Feri­en­ein­rich­tung abzuholen.

Ausweispapiere

Kin­der­aus­weis bzw. Per­so­nal­aus­weis sowie Kran­ken­kas­sen­karte und Impf­aus­weise sind mitzubringen.

Allgemein

Wird bei einer Feri­en­frei­zeit die Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht, behält sich die SJ Hi bis 3 Wochen vor Frei­zeit­be­ginn vor, die Feri­en­frei­zeit nicht durch­zu­füh­ren. Sämt­li­che Anga­ben in die­ser Frei­zei­ten­bro­schüre über Ter­mine, Preise und Leis­tun­gen ent­spre­chen dem Stand der Druck­le­gung. Soll­ten Zuschüsse des Land­krei­ses Hil­des­heim oder der Sport­ju­gend Nie­der­sach­sen nicht gezahlt wer­den, sind kurz­fris­tig Ände­run­gen möglich.

Wichtige Hinweise für Eltern und Teilnehmer*innen

Waf­fen jeg­li­cher Art haben in einer Feri­en­frei­zeit nichts zu suchen.

Alko­hol und Dro­gen sowie stö­ren­des Fehl­ver­hal­ten der Teilnehmer*innen füh­ren zum Aus­schluss aus der Feri­en­frei­zeit. Die Sport­ju­gend hält sich bei den Aus­lands­frei­zei­ten (Hol­land und Öster­reich) grund­sätz­lich an das gül­tige deut­sche Jugend­schutz­ge­setz und beach­tet ins­be­son­dere die in Abschnitt 2 „Jugend­schutz in der Öffent­lich­keit“ fest­ge­schrie­be­nen Vorschriften.